Das Hinweisgebersystem bei der SGR
Hinweise und Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex und unsere Richtlinien können Mitarbeitende jederzeit an das vertrauliche Hinweisgebersystem der SGR melden. Auch Externe und Geschäftspartner haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise über die zuständigen Meldekanäle abzugeben. Eingehende Meldungen werden geprüft und konsequent verfolgt. Dabei gilt das Prinzip eines fairen Verfahrens zum Schutz von Hinweisgebenden, Betroffenen und beteiligten Personen. Eine Benachteiligung von Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei der SGR zu fördern, wird nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, solange bis ein Verstoß nachgewiesen wird, Die Bearbeitung von Hinweisen erfolgt unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.